Zudem werde die regelmässige Messung der Kerntemperatur im Konzept nicht erwähnt. Dies wäre vorliegend aber auch nicht zielführend, da dies die einzige Person, welche mit der unmittelbaren Kinderbetreuung beschäftigt sei, mit anderen Tätigkeiten absorbieren würde. Zudem würde dieser Vorschlag auch keine Gewähr dafür bieten, dass die Beschwerdeführerin auch während der Vor- und Nachbereitung der Essenssequenz ausschliesslich in der unmittelbaren Kinderbetreuung eingesetzt sei und damit der Betreuungsschlüssel jederzeit eingehalten werde.