3.3.4 Zu dem mit E-Mail vom 9. Juni 2024 unterbreiteten Vorschlag der Beschwerdeführerin, die Mahlzeiten jeweils vor Öffnung der Kita zuzubereiten und in Wärmebehältern warmzuhalten, bis sie zum Essen serviert würden, führt die Vorinstanz aus, dass sie sich in ihrer Verfügung vom 4. Juli 2024 damit fälschlicherweise nicht auseinandergesetzt habe, was sie im Rahmen der Beschwerdevernehmlassung nun nachhole. Gemäss Lebensmittelinspektorat dürften Speisen höchstens drei Stunden bei einer Kerntemperatur von 65 Grad Celsius und stichprobenweiser Messung der Kerntemperatur warmgehalten werden.