gemacht werden. Aufgrund des Alters und damit unterschiedlichen motorischen und kognitiven Fähigkeiten sowie aufgrund ausserordentlicher Bedürfnisse der Kinder dürften nicht alle Kinder in der Lage sein, an diesem täglichen Ritual zu partizipieren. Und auch die Gruppenzusammensetzung und insbesondere die Gruppendynamik, welche auch kurzfristig ändern könne, würden die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens beeinflussen. Weiter könnten auch kleine Missgeschicke, beispielsweise Scherben am Boden, zur Folge haben, dass sich die Beschwerdeführerin mit anderen Tätigkeiten beschäftigen müsse, welche keine Partizipation der Kinder erlaube.