Diese sei abzugrenzen von der mittelbaren pädagogischen Arbeit, die in Kindertagesstätten ebenfalls anfalle. Wer somit ausschliesslich mit unmittelbarer pädagogischer Arbeit betraut oder in der unmittelbaren Kinderbetreuung eingesetzt sei, arbeite, während der gesamten Öffnungszeit, einzig und allein direkt mit den Kindern und komme ansonsten keinen Tätigkeiten nach, schon gar keinen sonstigen, nicht-pädagogischen betrieblichen Aufgaben.