Die Beschwerdeführerin begründet ihre Beschwerde damit, dass für die Eltern und Kinder von C.___ und Umgebung weiterhin eine professionelle Betreuung gewährleistet werden könne, da ihre Kindertagesstätte die einzige professionell geführte Kinderkrippe in C.___ sei. Weiter macht die Beschwerdeführerin geltend, dass in der Verfügung vom 4. Juli 2024 das ergänzte Betriebskonzept, welches sie am 9. Juni 2024 per E-Mail geschickt habe, nicht berücksichtigt worden sei. Gemäss diesem bereite die Beschwerdeführerin das Mittagessen täglich frisch vor der Öffnung der Kindertagesstätte zu und