Die Beschwerdeführerin beantragt in ihrer Beschwerde, ihr sei die Betriebsbewilligung für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit 5 Betreuungsplätzen zu erteilen. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit 5 Betreuungsplätzen zu Recht abgewiesen hat. 9 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)