7. Mit undatiertem Schreiben, eingegangen am 8. Mai 2024, reichte die Beschwerdeführerin das angepasste «Betriebs- und Pädagogisches Konzept» ein und beantragte eine Ausnahmebewilligung, um das Essen selber aufzuwärmen.6 8. Mit E-Mail vom 9. Juni 2024 reichte die Beschwerdeführerin ihr im Punkt Mahlzeitenzubereitung angepasstes «Betriebs- und Pädagogisches Konzept» ein.7 9. Mit Verfügung vom 4. Juli 2024 verfügte die Vorinstanz Folgendes: 1. Das Gesuch von A.___ um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb einer Kindertagesstätte in der Liegenschaft D.___, mit 5 Betreuungsplätzen wird abgewiesen.