5. Die Vorinstanz wird ersucht, sich bis am 23. Juli 2024 zum Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung zu äussern (2-fach) und die vollständigen Vorakten chronologisch sortiert (in Ordner mit Register) der Rechtsabteilung einzureichen. 6. Über die Verfahrens- und Parteikosten wird im Endentscheid befunden. 7. Zu eröffnen: ‒ Rechtsanwältin D.___, z. Hd. der Beschwerdeführenden, per Einschreiben (vorab per E-Mail an: ___) ‒ Vorinstanz, mit Beilage gemäss Ziff. 3, per Einschreiben (vorab per E-Mail an: ___)