Demnach müssen Familien mit schulpflichtigen Kindern die Unterkünfte am ersten Tag der Schulferien verlassen, die auf den Ablauf der Ausreisefrist folgen, verlassen. In der Gemeinde F.___ haben die Sommerferien am Samstag, 6. Juli 2024 begonnen.24 Die mit Verfügung vom 10. Juli 2024 angesetzte Frist zum Verlassen der Unterkunft liegt damit über eine Woche nach dem ersten Tag der Schulferien. Vor diesem Hintergrund sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als gering zu werten. Da die Prozessaussichten in der Hauptsache eindeutig sind, können sie mitberücksichtigt werden. Folglich erübrigt sich auch eine Interessensabwägung.