Sobald die Anhörung der Gegenpartei (und allenfalls der Vorinstanz) stattgefunden hat, ist das Superprovisorium aufzuheben bzw. gegebenenfalls durch (ordentliche) vorsorgliche Massnahmen abzulösen. Die instruierende Behörde ist zuständig zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen während Rechtshängigkeit der Hauptsache, auch bei Superprovisorien.20