4. Es sei den Beschwerdeführern nach Eingang der Akten sowie einer Stellungnahme der Beschwerde- gegnerin Gelegenheit zur Replik zu gewähren und hierzu eine angemessene Frist anzusetzen. 5. Es sei den Beschwerdeführern zufolge Mittellosigkeit die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und Rechtsanwältin D.___ als Rechtsvertreterin zu bestellen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 7. Auf jeden Fall sei auf die Erhebung eines Kostenvorschusses zu verzichten