1. Es sei Ziff. 1 der am 10.07.2024 erlassenen Verfügung aufzuheben und es sei zu verfügen, dass die Nothilfe in der Kollektivunterkunft F.___ bezogen werden kann. 2. Eventualiter sei Ziff. 1 der am 10.07.2024 erlassenen Verfügung aufzuheben und zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. VERFAHRENSANTRÄGE: 3. Es sei dieser Beschwerde superprovisorisch, eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen.