1.3 Gestützt auf den rechtskräftigen Asylentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2024 hat E.___ (fortan: Vorinstanz) am 10. Juli 2024 verfügt, dass die Beschwerdeführenden ihre aktuelle Unterkunft bis am 16. Juli 2024 zu verlassen haben sowie dass ab dem 16. Juli 2024 der Ausschluss von der Sozialhilfe gelte und nur noch Anspruch auf Nothilfe bestehe. Weiter teilte die Vorinstanz mit, dass nach Ablauf der Ausreisefrist ein Arbeitsverbot bestehe. 1.4 Die Beschwerdeführenden haben mit Eingabe vom 15. Juli 2024 Beschwerde gegen diese Verfügung erhoben und Folgendes beantragt: RECHTSBEGEHREN: