1.1 Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat mit Entscheid vom 14. Dezember 2023 das Asylgesuch von A.___, B.___ und C.___ (fortan: Beschwerdeführende) abgelehnt und die Wegweisung aus der Schweiz angeordnet. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde am 15. Mai 2024 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. 1 1.2 Das SEM hat den Beschwerdeführenden eine Ausreisefrist bis am 19. Juni 2024 gesetzt.2