2. Die angefochtene Verfügung vom 19. Juni 2024 wird aufgehoben und die Sache wird zur ergänzenden Sachverhaltsfeststellung im Sinne der Erwägungen und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 4. Die Vorinstanz hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten von CHF 7195.60 (inklusive Auslagen, exklusive Mehrwertsteuer) innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zu ersetzen. IV. Eröffnung — RA B. , z. Hd. der Beschwerdeführerin, per Einschreiben — Vorinstanz, per Kurier