Es könnten keine allgemeinen Aussagen darüber gemacht werden, wie viele Stunden vor einem Eingriff mit Heparin i.v. begonnen werden müsse. Anhand des zeitlichen Ablaufs und des Vorgehens sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Patient als Risikopatient eingestuft worden sei, der Eingriff dann aber doch erst drei Tage nach der Diagnose durchgeführt worden sei und für diesen Eingriff der EAV unumgänglich gewesen sein solle. Der Entscheidungsspielraum des Arztes werde selbstverständlich respektiert.