Zudem sei es ohne medizinischen Kontext nicht nachvollziehbar, wieso der Patient ohne die Diagnose einer Niereninsuffizienz am Vorabend zur Nephroprotektion kontrolliert habe vorhydriert werden müssen.44 Aus der Beschreibung der am Vortag eingeleiteten Vorbereitungen für den Eingriff (Vorvisite, aufklärendes Gespräch, Einzeichnen der Zugänge, Heparinisierung etc.), lasse sich jedenfalls nicht ableiten, dass diese aus medizinischen Gründen zwingend am Vortag im stationären Rahmen hätten erfolgen müssen. Auch die eingereichten Berichte mit Diagnosen und Prozeduren seien keine ausreichende Begründung für einen EAV.