4.1.2 In materieller Hinsicht macht die Beschwerdeführerin zusammengefasst geltend, dass der Patient an einer peripheren arteriellen Verschlusskrankrankheit, links im fortgeschrittenen Stadium II mit beginnenden Sensibilitätsstörungen und rechts im asymptomatischen Stadium I, gelitten habe. Zwischen 2017 und 2022 habe beim Patienten bereits mehrfach interveniert werden müssen, jeweils mit komplizierten Verläufen und wiederholten thrombotischen Ereignissen.29 Der Patient weise eine genetische Variante auf, welche die Gerinnungsneigung erhöhe und die Wirkung von Antithrombotika beeinflusse. Zudem leide der Patient an einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz.