8. Am 19. Juni 2024 verfügte die Vorinstanz Folgendes:8 1. Das Gesundheitsamt weist die Rechnung Nr. C. vom 05.01.2024 zurück. 2. Der Nachweis für die stationäre Spitalbedürftigkeit am präoperativen Tag wurde im Fall D. nicht erbracht. 3. Die A. kann den Fall D. mit angepasstem Kostengewicht erneut fakturieren. 4. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 200, werden der A. auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt.