1. Am 7. Dezember 2023 wurde am Spital der A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Patient mit einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit operiert. Der Spitaleintritt des Patienten erfolgte am Vorabend des Eingriffstages (sog. Eintritt am präoperativen Tag bzw. Eintritt am Vortag [nachfolgend: EAV]).1 2. Am 5. Januar 2024 stellte die Beschwerdeführerin dem Gesundheitsamt (GA; nachfolgend: Vorinstanz) die Rechnung Nr. C. (nachfolgend: Rechnung) zu.2