4.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, seine Familie habe die Rente für lebenswichtige Aktivitäten ausgegeben. Seine (20-jährige14) Tochter, die über kein anderes Einkommen verfüge, verwende das Geld für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildungskosten. Seine Familie habe ihm das Geld nie überwiesen. Zudem sei es nicht möglich, das Geld in die Schweiz zu überweisen. Den Behörden in seinem Heimatland sei sein Aufenthaltsort nicht bekannt. Ein ständiger Geldtransfer würde seine Sicherheit gefährden. Wenn bekannt werde, dass er sich im Ausland befinde, werde der Druck auf seine Familie zunehmen. Er sei aufgrund von Verleumdung und falschen Beweisen als Terrorist angeklagt worden.18