und die medizinische Grundversorgung ausgerichtet. Der Gesamtbetrag der Sozialhilfeleistungen und deren Aufteilung auf die einzelnen Budgetposten ergeben sich aus dem Grundbudget vom 01.06.2024 ab Juni 2024 (Beilage). Weitere Leistungen können nur auf Antrag hin bewilligt werden. Aus dem der Verfügung beigelegten Sozialhilfebudget vom 24. Mai 2024 für den Monat Juni 2024 geht hervor, dass dem Beschwerdeführer Sozialversicherungsleistungen (Rente) im Umfang von CHF 620.00 als Einkommen angerechnet werden.