5.8 Bei der Prüfung der Zumutbarkeit ist von Amtes wegen auch das Kindeswohl zu berücksichtigen. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 werden durch die Mütter- und Väterberatung unterstützt. Wie aus deren Kurzbericht Phase 1 hervorgeht, wird die Unterstützung insbesondere durch Hausbesuche mit entsprechenden entwicklungspsychologischen Beratungen geleistet. Es handelt sich um eine kontinuierliche längerfristig eingesetzte Unterstützung.19 Im Bericht wird das Kindeswohl nicht in Frage gestellt. Es ist davon auszugehen, dass die betreuende Fachperson bei einer entsprechenden Gefährdung eingreifen würde oder eine derartige Problematik zumindest in ihrem Bericht aufgegriffen hätte.