5.5 Beim Bericht Triagegespräch vom 8. April 2024 handelt es sich um einen Bericht eines einmaligen Gesprächs mit der Beschwerdeführerin 1, in dem der aktuelle Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin 1 im Hinblick auf allfällige weitere erforderlichen Behandlungen erhoben wurde. Der Bericht stützt sich somit nicht auf eine vertiefte Abklärung mit umfassender Anamnese. Gemäss Bericht besteht bei der Beschwerdeführerin 1 eine Anpassungsstörung. Es geht jedoch nicht aus dem Bericht hervor, ob dies eine Folge der Unterbringung in der Kollektivunterkunft ist; die Wohnsituation wird neben der Entwurzelung und der neuen Rolle als Mutter als ein möglicher Faktor genannt.