Die Beschwerdeführerin 1 werde darauf verwiesen, die Wohnsituation mit der Vorinstanz zu klären. Ein regelmässiger Kontakt mit der Mütter- und Väterberatung sei bereits im Gange und sicher sehr wichtig. Das Dossier werde wieder geschlossen. Bei Bedarf könne sich die Beschwerdeführerin 1 oder die Vorinstanz jederzeit melden.17 5.4 Dem Arztbericht vom 13. Mai 2024 ist Folgendes zu entnehmen: die Beschwerdeführerin 1 leide sozial, posttraumatisch und psychologisch seit der Geburt der Beschwerdeführerin 3 sehr stark