Dem Bericht ist als Beurteilung zu entnehmen, dass bei der Beschwerdeführerin eine Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik bestehen könnte. Betreffend Belastung müsse insbesondere an die Wohnsituation, die Entwurzelung durch die Flucht und die neue Rolle als Mutter gedacht werden. Als Diagnose ist im Bericht «F43.2 Anpassungsstörungen Z59 Kontaktanlässe mit Bezug auf das Wohnumfeld und wirtschaftliche Lage» festgehalten. Als Prozedere sei aktuell eine psychiatrische Behandlung nicht indiziert. Die Beschwerdeführerin 1 werde darauf verwiesen, die Wohnsituation mit der Vorinstanz zu klären.