Dies bestätige überdies eine ärztliche Bescheinigung vom 13. Mai 2024, wonach die Beschwerdeführerin «sozial, posttraumatisch und psychologisch seit der Geburt der Tochter sehr stark an der gemeinschaftlichen Wohnsituation» leide. «Die Wohnsituation, wo die Familie unter sich sind (sic!), wäre psychisch und sozial für die ganze Familie essentiell (..)».