Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 13. Mai 2024. Darin weist die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführenden und individuelle Unterkunft ab. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführenden um individuelle Unterkunft zu Recht abgewiesen hat. 3. Rechtliche Grundlagen