2. Am 1. Mai 2024 stellten die Beschwerdeführenden bei der Vorinstanz mündlich ein Gesuch um individuelle Unterbringung.2 3. Mit Verfügung vom 13. Mai 2024 hat die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführenden abgewiesen. 4. Gegen diese Verfügung haben die Beschwerdeführenden am 30. Mai 2024 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragen sie Folgendes: 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. 2. Die Vorinstanz sei anzuweisen, das Gesuch der Beschwerdeführer um Erteilung einer individuellen Un- terkunft gutzuheissen.