Nach dem Geschriebenen ist die Beschwerde vom 17. Mai 2024 gutzuheissen. Die Verfügung der Vorinstanz vom 24. April 2024 ist aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, die Beschwerdeführerin spätestens innert zwei Monaten seit Eröffnung des vorliegenden Entscheids in einer geeigneten Individualunterkunft unterzubringen. 7. Kosten