Der Bericht äussert sich daher nicht explizit zur Form der Unterbringung und deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschwerdeführerin. Es wird jedoch im Bericht betont, dass für eine erfolgsversprechende Behandlung sichere Lebensbedingungen erforderlich sind. Aus dem Bericht des C.___ ergibt sich weiter, dass die Unterbringung für die Beschwerdeführerin eine enorme zusätzliche Belastung darstellt. Derzeit teilt sich die Beschwerdeführerin ein Sechserzimmer mit vier weiteren Frauen.15 Die Beschwerdeführerin verfügt folglich über keinerlei Rückzugsmöglichkeit und ist ständig dem Betrieb der Kollektivunterkunft ausgesetzt.