Als Untersuchungsbefund wird festgehalten, dass während Flashbacks und Depersonalisationserleben die (örtliche, zeitliche und situative) Orientierung der 25-jährigen Beschwerdeführerin gestört sei. Während Wiedererleben und dissoziativem Erleben sei das Bewusstsein eingeengt. Im Gespräch sei sie wiederholt abwesend. Konzentration gestört. Intrusionen, Flashbacks. Formalgedanklich grübeln, Gedankenkreisen. Keine Hinweise auf Wahn- und Sinnesstörungen. Angst vor erneuter sexueller Gewalt. Depersonalisationserleben. Schwingungsfähigkeit kaum vorhanden. In der Grundstimmung ängstlich, hoffnungslos, angespannt, niedergeschlagen. Hypervigilanz, Schreckhaftigkeit, Konzentrationsstörungen.13