4.2 In ihrer Beschwerde vom 17. Mai 2024 führt die Beschwerdeführerin aus, dass sich ihr Gesundheitszustand entgegen den Vorbringen der Vorinstanz seit dem Wechsel in die neue Kollektivunterkunft vor zwei Monaten verschlechtert habe. Sie leide nach wie vor an einer stark niedergeschlagenen Stimmung, Interessensverlust, anhaltender Ängstlichkeit, innerer Unruhe, Konzentrationsschwierigkeiten, Vergesslichkeit, Flashbacks und Intrusionen, Schlafstörungen, Albträumen und häufigen Schmerzen.