2. Der Beschwerdeführer wird für den Betrag von CHF 6’170.75 rückerstattungspflichtig. Dieser Betrag ist mit einer einmaligen Rate von CHF 170.75 und anschliessend in zwölf Raten à CHF 500.00 zu begleichen. Die erste Rate wird 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides fällig. Die darauffolgenden Raten werden jeweils per Ende eines Monates fällig. Die Vorinstanz wird aufgefordert, die Raten jeweils in Rechnung zu stellen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführer, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Einschreiben