5.2.8 Die erste Rate wird 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides fällig. Die darauffolgenden Raten werden jeweils per Ende eines Monats fällig. Die Vorinstanz ist aufzufordern, die Raten in Rechnung zu stellen. 6. Ergebnis Zusammenfassend ist die Beschwerde im Umfang von CHF 170.75 gutzuheissen, im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen. Der Rückerstattungsbetrag ist auf CHF 6’170.75 zu reduzieren und mit einer einmaligen Rate von CHF 170.75 und anschliessend in 12 Raten à CHF 500.00 zu begleichen. 7. Kosten