5.2.7 Weiter führt der Beschwerdeführer aus, mit seinem geringen Einkommen sei er nicht in der Lage, eine Rückerstattung zu leisten. Das Einkommen des Beschwerdeführers beträgt durchschnittlich rund CHF 2’850.00 pro Monat.51 Nach Abzug der monatlichen Fixkosten für Miete CHF 1'020.00 und Krankenversicherungsprämien CHF 330.90 sowie der Ratenzahlung von CHF 500.00 verbleiben dem Beschwerdeführer rund CHF 1'000.00 zur Deckung des Grundbedarfs.