5.2.5 Der Beschwerdeführer hat seit Dezember 2022 eine neue Arbeitsstelle mit einem Stundenlohn von CHF 23.00 brutto.47 Im Dezember 2022 erzielte er ein Nettolohn von CHF 2’574.25, im Januar 2023 CHF 2'984.25, im Februar 2023 CHF 2’855.50 und im März 2023 CHF 3’019.85.48 Das Durchschnittseinkommen liegt für diese Monate bei rund CHF 2’850.00. Mit diesen Lohneinnahmen wäre eine sofortige Rückzahlung des Gesamtbetrags von CHF 6’170.75 nicht zumutbar. Allerdings stellt die Rückerstattung dann keine Härte dar, wenn die getroffenen Ratenzahlungen als tragbar erscheinen.49