Der Bedarf des Beschwerdeführers und seiner beiden Kinder setzte sich im September 2022 wie folgt zusammen: Grundbedarf CHF 1’010.40,37 Miete inkl. Nebenkosten CHF 984.00, situationsbedingte Leistungen CHF 207.60, Einkommensfreibetrag CHF 400.00 und Krankenversicherungsprämien CHF 1'013.70. Hiervon hat die Vorinstanz die Miete inkl. Nebenkosten und die Krankenversicherungsprämien direkt bezahlt, so dass der Beschwerdeführer mit seinem Einkommen