Einkommensfreibetrag CHF 400.00 und Krankenversicherungsprämien CHF 1'013.70.33 Hiervon hat die Vorinstanz die Miete inkl. Nebenkosten und die Krankenversicherungsprämien direkt bezahlt, so dass der Beschwerdeführer mit seinem Einkommen für Ausgaben im Umfang von CHF 1'576.0034 selbst aufkommen musste. Damit resultierte im September 2022 ein Budgetüberschuss von CHF 4'003.6535.