Der Lohn sei höher ausgefallen als die anrechenbaren Auslagen für Grundbedarf, Miete, Einkommensfreibetrag und situationsbedingte Leistungen. Da die Vorinstanz aber zusätzlich die Krankenversicherungsprämien in der Höhe von CHF 1'013.70 finanziert habe, sei das Einkommen nicht existenzsichernd gewesen. Der Beschwerdeführer habe sich deshalb mit einem Betrag von CHF 564.65 an den Krankenversicherungsprämien beteiligen müssen (sog. Negativbudget). Diesen Betrag habe der Beschwerdeführer bereits beglichen.