Er beziehe keine Sozialhilfe mehr und bezahle seine Rechnungen nun selbst. Da der Beschwerdeführer zusätzlich für den Unterhalt seiner Kinder sorge, sei es für ihn schwierig mit dem Stundenlohn auszukommen und dazu noch die Schulden abzuzahlen. Deshalb bittet er um die Neuberechnung der Sozialhilfebudgets, die zu den Überschüssen geführt hätten. Er habe die Gesetze und den Lebensstil in der Schweiz nicht gekannt. 27 BVR 2008/266 E. 4.3