SHG handelt es sich nicht um einen Ermessenstatbestand. 24 Die Härtefallregelung umschreibt Tatbestände, die sich auch allesamt über eine Zumutbarkeitsprüfung, wie sie das Verhältnismässigkeitsprinzip jedem staatlichen Handeln vorschreibt (Art. 5 Abs. 2 BV), erfassen liessen.25