4. Bis zum 31. Dezember 2022 lebte der Beschwerdeführer zusammen mit seinen Kindern, weshalb deren Auslagen in seinem Budget berücksichtigt wurden. Per Ende Dezember 2022 wurde der Beschwerdeführer aus der Sozialhilfe entlassen und wohnt seit dem 1. Januar 2023 alleine. Die beiden Kinder wurden per 1. Januar 2023 in das Dossier der Ex-Frau überführt.6