6.6.1 Bei der Zumutbarkeit ist zu berücksichtigen, dass weitere Gesuche um Abgeltungen von Pflegerestkosten für andere Betriebe der Beschwerdeführerin bei der Vorinstanz sistiert sind. Das heisst einerseits, dass die Beschwerdeführerin die geforderten Unterlagen nur einmalig für mehrere Betriebe einreichen müsste. Andererseits hätte eine allfällige Gutheissung des Gesuchs der Beschwerdeführerin massive finanzielle Auswirkungen, die weit über das vorliegende Verfahren hinausgehen. Allein für das Jahr 2020 beantragt die Beschwerdeführerin insgesamt CHF 3'168'568.00136 für mehrere ihrer Betriebe im Kanton Bern.