6.5.3 Anhand der Kontoblätter der Abschreibungen und Rückstellungen der Beschwerdeführerin können die Anlagenutzungskosten plausibilisiert werden. Die Höhe der Abschreibungen hat erhebliche Auswirkungen auf die Anlagenutzungskosten. Mit den entsprechenden Kontoblättern können die Anlagekosten des Kostenträgers KVG-Pflege nachvollzogen werden. Vergleichbares gilt betreffend Rückstellungen. Zwar wird eine Prüfung der Rückstellungen durch die Revisionsstelle vorgenommen, jedoch prüft die Revisionsstelle nicht die Umlage auf die verschiedenen Betriebe der Beschwerdeführerin, so dass nicht auf deren Prüfung abgestellt werden kann.