oder eines vergleichbaren Verteilschlüssels den Schlüssel des Kantons Aargau ein und verwies als Anhaltspunkt auf die Berechnungen nach LUTIME.131 In der Tätigkeitsanalyse wird das Verhältnis zwischen Pflege, Hotellerie und Betreuung eines bestimmten Pflegeheims festgehalten. Dieses Verhältnis kann aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Bedürfnissen der Heimbewohnerinnen nicht pauschalisiert werden. Die Anwendung eines Schlüssels, der nicht für das entsprechende Pflegeheim ermittelt wurde, ist folglich nicht mit den Vorgaben in Art. 9 Abs. 3 VKL vereinbar und somit kein taugliches Äquivalent für die Tätigkeitsanalyse.