6.4.3 Weiter fällt auf, dass die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten ungedeckten Restkosten über die Jahre – unabhängig von COVID-19 – grosse Schwankungen aufwiesen. So haben sich die offenen Restkosten im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 von CHF 63'247.00 auf CHF 136'897.00 verdoppelt. Im Jahr 2019 hingegen sind sie mit rund CHF 4'917.00 massiv gesunken, um im Jahr 2020 auf ein Hoch von CHF 169'523.00, respektive mit COVID-19 bedingten Mehrkosten insgesamt auf CHF 210'152.00,110 anzusteigen. Die grossen Schwankungen beziehungsweise der tendenziell verzeichnete Kostenanstieg erstaunen insofern, als dass diese nicht mit der Auslastung korreliert.