6.4.2 Mit Eingabe vom 20. September 2021 beantragte die Beschwerdeführerin eine Abgeltung von CHF 127'308.00 zuzüglich CHF 40'629.00 für COVID-19 bedingte Mehrkosten für das Jahr 2020.108 Dieser Betrag entspricht gemäss dem Titel der beigelegten Tabelle dem Verlust auf der Kostenstelle Pflege im Jahr 2020, obwohl die Überschrift der Spalte «Pflege, Betreuung, Mi- Gel»109 lautet. Angesichts dieser Überschrift ist fraglich, ob es sich bei den aufgeführten Kosten tatsächlich ausschliesslich um Pflegerestkosten handelt oder ob noch andere Kosten enthalten sind, die abzuziehen wären.