So sind beispielsweise die ausgerichteten Infrastrukturpauschalen in den verglichenen Normkosten des Kantons Bern nicht eingerechnet. Andererseits bleibt dabei die spezifische Situation des einzelnen Alters- und Pflegeheims unberücksichtigt. Demnach bringt der interkantonale Vergleich der Normkosten kein Aufschluss darüber, ob die Normkosten die von der Beschwerdeführerin am Standort E.___ (wirtschaftlich) erbrachten Pflegeleistungen zu decken vermochten oder nicht.