In der Beschwerde vom 27. Februar 2023 bringt die Beschwerdeführerin sodann vor, es sei branchenbekannt, dass die vom Gesetz angewendeten Pflegestufen zeitlich zu knapp bemessen seien und «eher» nicht reichen.106 Dass die Normkostentarife im Kanton Bern zu tief seien, zeige nur schon der Vergleich der absoluten Zahlen.107 Hierzu ist festzuhalten, dass der reine Vergleich der Normkosten insofern untauglich und nicht aussagekräftig ist, als dass dieser einerseits andere Abgeltungen unberücksichtigt lässt. So sind beispielsweise die ausgerichteten Infrastrukturpauschalen in den verglichenen Normkosten des Kantons Bern nicht eingerechnet.